Die seuchenhygienischen Risiken werden nach neun Kriterien definiert, wobei die Beurteilung nach den rechtlichen Vorgaben des Tiergesundheitsrechtsaktes EU VO 2016/429, dem Tiergesundheitsgesetz und der Schweine- bzw. GeflügelpestVO folgt. Die Pilotbetriebe entscheiden selbst, in welcher Weise und in welchen Kombinationen sie Zertifizierungsstellen mit anderen Audits beauftragen, die Konformität mit den Vorgaben zu überprüfen. Hierbei spielen neben den Prozess-orientierten Maßnahmen auch die Personen-bezogenen Aspekte, wie ausreichende Qualifikation, neue Schulungen, usw. eine wichtige Rolle.
Tierärzte und Kreisveterinärämter könnten auf diese Weise entlastet werden, indem sie ihre Überwachungssequenzen in Betrieben mit den entsprechenden Zertifikaten reduzieren können. Die Tierseuchenkasse NRW kann prüfen, ob es dem §20 des TierGesG folgend eine Beitragsstaffelung ermöglichen kann.
Ziele
Im Sommer 2022 sah sich die Tierseuchenkasse NRW aufgrund der verschärften Bedrohungslage durch die Ausbreitung von Pandemien in Deutschland veranlasst, neue Wege des Nachweises eigenverantwortlicher Maßnahmen der Tierseuchen-Prävention von tierhaltenden Betrieben vorzuschlagen.
Im Rahmen der Beihilfen für schweine-, rinder- und geflügelhaltenden Betriebe sollte im Zusammenhang mit dem Nachweis betriebsindividueller Biosicherheitsmaßnahmen ein Konzept für neue Auditabläufe entwickelt werden. Darüber hinaus stand in den 24 Monaten Projektlaufzeit die praktische Erprobung von zusätzlichen Kombi-Audits in Pilot-Betrieben im Vordergrund.
Bislang fehlten Erfahrungen in NRW mit regelmäßigen und umfassenden Prüfungen der Konformität umgesetzter betriebsindividueller Biosicherheitsmaßnahmen mit Anforderungen aus dem EU-weit geltenden Tiergesundheitsgesetz sowie Verordnungen des Landes.
Deshalb standen vor allem drei Fragen im Raum:
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- Ob und wie sich tierhaltende Betriebe freiwillig durch unabhängige Zertifizierungsstellen zum Nachweis ihrer „guten Hygienepraxis“ (GHP) (1) auditieren und zertifizieren lassen können.
- Ob und wie nach den rechtlichen Vorgaben des Tiergesundheitsrechtsakts EU-VO 2016/429 (2) der Schweine- und Geflügelpest-VO (3) sowie der Schweinehaltungshygieneverordnung eine nachvollziehbare Abstufung des seuchenhygienischen Risikos für die Betriebe vorgenommen werden kann.
- Ob und wie sich ein praxiserprobter Vorschlag für einen Beratungs-, Audit- und Zertifizierungsprozess durch webbasierte Kommunikationsmöglichkeiten digital unterstützen ließe, um die Grundlage für ein risikoorientiertes Bonus-System zu schaffen.
Ziel war es, gleichzeitig tierhaltende Betriebe und Zertifizierungsorganisationen zu motivieren, gemeinsam einen zeit- und kostengünstigen Weg der Erweiterung von in der Praxis etablierten freiwilligen Audit- Verfahren zu finden.
Projektpartner
Die Europäische Dienstleistungsgenossenschaft EQAsce
Ein 35-köpfiges Experten-Panel, 6 Pilotbetriebe aus 6 NRW-Landkreisen, 10 Zertifizierungsstellen
Aktivitäten
Das Projekt gliederte sich in die vier Arbeitspakete Projektkoordination, Konzeption, Piloterprobung und Wissenstransfer.
Projektlaufzeit
1. Januar 2023 – 31. Dezember 2024
Projektförderung
Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation – 3 Whitepapers: