EQAsce hat mit Frau Dr. Rike Huber gesprochen. Sie ist Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie im Labor Dr. Wisplinghoff und seit vergangenem Jahr Mitglied bei EQAsce. Immer wieder ist sie für EQAsce Expertin für Themen im Bereich One Health gewesen. Jetzt ist sie im Zusammenhang mit der Corona-Krise gefragter denn je und berät den EQAsce-Vorstand und die EQAsce-Mitglieder zum richtigen Verhalten.
EQAsce: Frau Huber, warum ist die Gruppe der Bildungsanbietenden unter den EQAsce-Mitgliedern aktuell gut beraten, längere Zeit keine Präsenzveranstaltungen durchzuführen?
Dr. Huber: Die Kontaktbeschränkungen, die von den Landesregierungen angeordnet wurden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2 zu verlangsamen, müssen natürlich befolgt werden. Hierzu zählt zurzeit ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot. Die Situation wird allerdings kontinuierlich beobachtet und bewertet. Nach einer Lockerung der derzeitigen Maßnahmen muss auch diese Frage neu gestellt werden.
EQAsce: Welchen Rat geben Sie Zertifizierungs-Gesellschaften für die Schulung ihrer Auditorinnen und Auditoren?
Dr. Huber: Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen. Begutachtungen sollten, wenn möglich verschoben oder als „Fern-Begutachtung“ erfolgen. In besonders kritischen Bereichen, in denen beides nicht möglich ist, müssen jeweils individuell nötige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu können zum Beispiel das Einhalten eines Abstandes von 2m zu anderen Personen und der situationsgerechte Einsatz von Schutzkleidung gehören.
EQAsce: Wie verlässlich und aussagekräftig sind die Corvid-Antikörper-Tests?
Dr. Huber: Die automatisierten COVID 19 Antikörpertests sind mittlerweile in den Laboren etabliert und werden vielfach durchgeführt.
Bezüglich der Aussagekraft der Tests ist zu beachten, dass die aktuell verfügbaren Antikörpertests nur positiv oder negativ als Ergebnis liefern, sie geben also aktuell keine Auskunft über die Konzentration der Antikörper. Eine sichere Schlussfolgerung auf die Immunitätslage ist nach aktueller Studienlage alleine auf Grundlage eines positiven Antikörpertest nicht sicher möglich. Auch beweist der alleinige Antikörpernachweis nicht, dass ein Patient nicht mehr ansteckend ist.
EQAsce: Zu welchen Qualifizierungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen raten Sie Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bzw. zu welchen Bildungsmaßnahmen sind die Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet?
Dr. Huber: Der Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hier stehen Meldeverfahren und Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte im Vordergrund.
Für Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen, haben EQA Mitglieder begonnen, Schulungsvideos zu produzieren und fachlich begutachten zu lassen. Denn nur, wenn die Verhaltens- und Hygieneregeln in allen Bereichen strikt eingehalten werden, kann die Geschwindigkeit einer Verbreitung verlangsamt werden.